Psych

Kosten

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Die Kosten für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (bis 21 Jahre) richten sich in meiner Privatpraxis nach der aktuell geltenden GOP und können bei privat Versicherten von der privaten Krankenversicherung übernommen werden (sofern der Tarif Psychotherapie abdeckt). Aktuelle Kostenregelung nach GOP für die reinen Sitzungen:


  • 67,03€ für einen Kennenlerntermin (ca. 30 Minuten)*
  • 134,06€ für jeden weiteren Termin (ca. 50 Minuten)*


Da ich als Privatpraxis keine Kassenzulassung habe, kann ich mit den gesetzlichen Krankenkassen nicht ohne Weiteres abrechnen. Sie können aber vorab einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse stellen. Darüber hinaus ist es natürlich möglich, die Leistungen als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen.

Was Sie als gesetzlich Versicherte:r für eine Kostenerstattung tun müssen

  1. Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse und erfragen die jeweiligen Bedingungen für eine Kostenerstattung einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie in einer Privatpraxis (!)
  2. Dokumentieren Sie, bei welchem:r Kinder- und Jugendpsychotherapeut:in mit Kassenzulassung (diese finden Sie hier) Sie wann angerufen haben und wann dort voraussichtlich der früheste Termin für einen Therapiebeginn (wichtig: Therapie nicht Sprechstunde!) wäre. Dabei sollten Sie es bei mind. 5 Kolleg:innen versuchen. 
  3. Kann Ihnen innerhalb von 6-12 Wochen (dies entspricht der zumutbaren Wartezeit) kein:e Kinder- und Jugendpsychotherapeut:in mit Kassenzulassung einen Therapieplatz anbieten, kontaktieren Sie mich, um die Verfügbarkeit eines Therapieplatzes zu besprechen 
  4. Vereinbaren Sie ggf. in der Zwischenzeit schon mal einen Sprechstundentermin bei einem:r Kolleg:in mit Kassenzulassung, sofern Ihre Krankenkasse dies im Rahmen eines Kostenerstattungsverfahren fordert


Hinweis: Es kann sein, dass Ihre Krankenkasse die Kostenerstattung zunächst ablehnt. In diesem Fall sollten Sie die Möglichkeit nutzen, Widerspruch einzulegen.


Sonstige Leistungen

Die Kosten für Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz können ggf. ebenfalls von privaten Krankenkassen (je nach Versicherungstarif) übernommen werden. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit die Leistungen als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. 

Im Gegensatz zu Psychotherapie stellen psychologische Beratung oder Begutachtung  und Mediation keine Heilbehandlungen dar, so dass keine Kostenübernahme durch Krankenkassen erfolgt. 

  • 70€ für einen Kennenlerntermin (i.d.R. ca. 30 Min)*
  • 135€ für jeden weiteren Termin (i.d.R. ca. 50Min)*


Beratung für Lehrkräfte 

Die Beratung für Lehrkräfte  kann auch in Gruppen stattfinden. Auch sind Termine in der Schule möglich. Je nach Entfernung kommen in diesem Fall Anfahrtskosten hinzu. 


*gemäß § 4 Nr. 14 und § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet